Terms & Conditions


AGBs - Terms und Conditions

Reisebedingungen

Bitte lesen Sie nachstehende Reisebedingungen, welche die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Wy Europe S.L. (im Folgenden auch Planet Surf oder der Veranstalter genannt) regeln, genau durch. Mit Ihrer Unterschrift/Anmeldung bzw. der Unterschrift/Anmeldung des gesetzlichen Vertreters, oder mit der geleisteten Zahlung bei Buchungen auf elektronischem Weg werden diese Bedingungen voll anerkannt.

Buchung der Reise/Anforderungen an den Reiseteilnehmer/Vertragsschluss

1. Abschluss der Reise

Mit der Reiseanmeldung (Buchung) bietet der Kunde Planet Surf verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages an. Der Reisevertrag kommt erst zustande, wenn Planet Surf die Buchung des Kunden schriftlich innerhalb von zwei Wochen bestätigt (zB Buchungsbestätigung als PDF). Eine inhaltliche Abweichung der Reisebestätigung vom Inhalt der ursprünglichen Anmeldung stellt ein neues Angebot dar, an das Planet Surf für die Dauer von 14 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist Planet Surf die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Zahlung des Reisebetrags zustimmt. Für Sonderwünsche, kundenseitige Vertragsbedingungen und den Bestand von mündlichen Nebenabreden liegt die Beweislast des Zustandekommens der Vereinbarung beim Reisenden, wenn nicht zuvor eine schriftliche Bestätigung durch Planet Surf erfolgt ist. Reisebüros treten lediglich als Vermittler zwischen dem Kunden und Planet Surf auf. Zusagen und Nebenabreden der für Planet Surf tätigen Vermittler sind ebenfalls nur nach schriftlicher Bestätigung durch Planet Surf gültig. Wy Europe S.L. haftet nicht für diese Vermittlungstätigkeit.

2. Mindestalter

Das Mindestalter für die Teilnahme an Reisen von Planet Surf beträgt grundsätzlich 18 Jahre (davon ausgenommen sind unsere Junior Surfcamps). Für Reiseteilnehmer, die zu Beginn der Reise das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich und bei der Reiseanmeldung vorzulegen.

Das Mindestalter in unseren Junior Surfcamps ist 14 Jahre.

3. Zahlungsbedingungen

Um deiner Anmeldung bei Planet Surf Gültigkeit zu verleihen und die Buchung zu bestätigen, muss die Gesamtsumme der angefragten Leistungen spätestens einen Monat vor Campbeginn bezahlt werden. Bei Buchungen ab 30 Tagen vor Reiseantritt sollte umgehend nach Erhalt der Buchungsbestätigung, spätestens aber binnen 5 Werktagen ab dem Tag der Reisebuchung der gesamte Reisepreis überwiesen werden. Alle Bankangaben die für die Durchführung der Transaktion notwendig sind, sind in der Buchungsbestätigung angegeben. Die Buchung wird als gültig erachtet, wenn die Gesamtsumme auf unserem Konto gutgeschrieben wird. Die Zahlungsbestätigung versenden wir per E-Mail.

4. Datenschutz

Bei Reisebuchung ist die Angabe persönlicher Daten notwendig.

Die auf Grund der Anmeldung erfassten Daten der Reisenden werden ausschließlich zur Abwicklung der Reise und zur Kundenbetreuung verwendet.

5. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweils gültigen Prospektes bzw. Internetangebotes und aus den darauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Weichen die Leistungsbeschreibungen in Prospekt/Internetangebot und der Reisebestätigung von einander ab, so werden die Leistungen aus der Buchungsbestätigung geschuldet. Ergibt sich aus einer der vorgenannten Leistungsbeschreibungen, dass einzelne Leistungen oder komplette Reisen Dritter nur vermittelt werden, so erbringen diese die Leistung(en) in eigener Verantwortung.

6. Leistungs- und Preisänderungen

6.1 Planet Surf behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung der Reise bestätigten Preise zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für sie nach Vertragsschluss die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile auf Grund von Umständen erhöhen oder neu entstehen, die von Wy Europe S.L. nicht zu vertreten sind:
Wechselkurse für die gebuchte Reise; Beförderungskosten (insbesondere bei Ölpreisverteuerung); Hafen- oder Flughafengebühren; Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Beförderung; Einreise-, Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren.
Die Preiserhöhung ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und Beginn der Reise mehr als vier Monaten liegen.

6.2 Der Reisepreis darf nur um den Betrag erhöht werden, der der Summe aller nach Vertragsschluss eingetretenen betragsmäßigen Erhöhungen der in Ziffer 6.1 genannten Preisbestandteile der gebuchten Reise entspricht. Soweit einschlägige Kostenerhöhungen eine Reisegruppe als Einheit betreffen, werden sie zunächst auf die einzelnen Reisenden aufgeteilt. Je nachdem, welche Berechnung für den Kunden günstiger ist, wird dabei die ursprünglich kalkulierte Teilnehmerzahl oder die konkret erwartete Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. Planet Surf ist verpflichtet, auf Anforderung Gründe und Umfang der Preiserhöhung zu belegen.

6.3 Planet Surf hat eine etwaige Preiserhöhung unverzüglich, spätestens am 21. Tag vor Reiseantritt, mitzuteilen.

6.4 Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5 %, so ist der Kunde berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Alternativ kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise aus dem Angebot von Planet Surf verlangt werden, sofern der Veranstalter diese ohne Mehrkosten anbieten kann. Rücktritt oder Verlangen einer Ersatzreise müssen unverzüglich mitgeteilt werden.

7. Rücktritt bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl

Ist in der Reiseausschreibung oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden sind, eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, so kann Planet Surf spätestens vier Wochen vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

In diesem Fall ist Planet Surf verpflichtet, den Kunden unverzüglich über das Eintreten der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise zu informieren. Der Kunde kann in diesem Fall die Teilnahme an einer anderen Reise aus dem Angebot des Veranstalters verlangen, sofern diese ohne Mehrkosten von Planet Surf angeboten werden kann. Anderenfalls wird der eingezahlte Reisepreis ohne Abzüge erstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

8. Rücktritt

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Reise zurücktreten. In diesem Fall kann Planet Surf eine angemessene Entschädigung verlangen.

Maßgeblich für die Berechnung der Stornogebühren ist der Eingang der Rücktrittserklärung (in schriftlicher Form) bei Planet Surf.

  • bis 30. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises pro Person
  • bis 22. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises pro Person
  • bis 15. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises pro Person
  • bis 08. Tag vor Reisebeginn 70% des Reisepreises pro Person
  • ab 7. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises pro Person
  • Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung: 90% des Reisepreises pro Person.

Stichtag für die Fristberechnung ist der Eingang der Rücktrittserklärung.

Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen. Der Rücktritt selbst kann grundsätzlich formfrei erfolgen. Der Veranstalter empfiehlt jedoch, dies aus Beweisgründen schriftlich vorzunehmen.

Umbuchungen sind grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Vertrag zu den oben genannten Konditionen und einer parallelen Neuanmeldung möglich. In Einzelfällen kann ggf. eine Umbuchung gegen eine Umbuchungsgebühr von 25 € pro Person vereinbart werden. Voraussetzung jeder Umbuchung ist die Verfügbarkeit der Leistung.

9. Rücktritt durch den Veranstalter

9.1 Planet Surf kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter nachhaltig die Reise stört oder gefährdet, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Planet Surf, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

9.2 Ohne Einhaltung einer Frist bei Zahlungsverzug eines Teilnehmers, wenn dieser trotz schriftlicher Mahnung und Hinweis auf das Rücktrittsrecht seinen Verpflichtungen nicht unverzüglich nachkommt.

9.3 Wenn die Gründe der Absage weder von Wy Europe S.L., noch von anderen Leistungsträgern zu vertreten sind, oder wenn der Reise Hindernisse entgegenstehen, die von Planet Surf nicht oder nur unter unverhältnismäßig hohen Kosten beseitigt werden können. In diesen Fällen werden alle geleisteten Zahlungen ohne Abzug unverzüglich erstattet.

9.4 Wenn die Reise wegen außergewöhnlicher, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer Umstände (z.B. Unruhen, Naturkatastrophen etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, können beide Seiten den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Für bereits erbrachte Leistungen oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Leistungen kann Planet Surf den anteiligen Reisepreis verlangen.

10. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne oder ganze Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, oder auf der Reise aus sonstigen Gründen, nicht in Anspruch, so erfolgt keine Erstattung des Gegenwertes. Kann eine Teilleistung (Sportangebote; Ausflüge u. ä.) witterungsbedingt nicht oder nur teilweise erbracht werden, begründet auch das keinen Anspruch des Teilnehmers auf Erstattung des anteiligen Reisepreises, es sei denn, Panet Surf sind durch den Ausfall Kosten erspart worden.

Teilnehmer die Surfkurse auf Fuerteventura buchen, sind selbst dafür verantwortlich, bei der Buchung Sorge zu Tragen, dass sie die richtige Anzahl an Kurstagen wählen. Planet Surf weißt ausdrücklich darauf hin, dass am Sonntag auf Fuerteventura KEINE Surfkurse stattfinden, samstags gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Planet Surf ist es unmöglich, alle Buchungen dahingehend auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Des weiteren weißt der Veranstalter darauf hin, dass Surfkurse an An- und Abreisetagen aus logistischen und zeitlichen Gründen nicht immer möglich sind. Planet Surf erstattet keine Kosten, die auf Grund etwaiger Fehlbuchungen (zB Kurseinheiten die auf An-, Abreisetage oder Sonntage fallen) von Seiten des Kunden entstehen. Allenfalls kann eine Gutschrift in Form von Surfeinheiten erfolgen.

11. Rechte und Pflichten der Reiseleitung

Die jeweilige Reiseleitung oder Campleitung von Planet Surf ist während der Reise beauftragt, Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegenzunehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich oder erforderlich ist. Sie ist nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen Wy Europe S.L. anzuerkennen oder derartige Anspruchstellungen entgegenzunehmen.

 Eine Kündigung des Reisevertrages durch Wy Europe S.L. (zB bei höherer Gewalt) kann auch durch die Reiseleitung oder Campleitung für Planet Surf ausgesprochen werden, diese Personen sind insoweit durch Planet Surf bevollmächtigt.

12. Obliegenheiten und Rechte des Reisenden bei mangelhafter Reise

Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Planet Surf kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

Leistet Planet Surf nicht innerhalb einer vom Reisenden bestimmten angemessenen Frist die gebotene Abhilfe, kann dieser selbst Abhilfe schaffen und Ersatz erforderlicher Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn Abhilfe verweigert wird oder sofortige Abhilfe durch besonderes Interesse des Reisenden geboten ist.

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Reiseleistung kann der Kunde einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Dieser Anspruch entfällt, soweit der Reisende es schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

Wird infolge eines Mangels die Reise erheblich beeinträchtigt oder ist deshalb dem Reisenden die Reise oder ihre Fortsetzung aus wichtigem Grund nicht zumutbar, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Zuvor hat der Reisende eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn Abhilfe unmöglich ist, vom Reiseveranstalter verweigert wird oder die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist.

Abhilfeverlangen und Mängelanzeige betreffend von Planet Surf veranstalteten Reisen sind an die Reiseleitung oder Campleitung zu richten. Soweit möglich und zumutbar sind sie an Wy Europe S.L. direkt (Kontaktdaten am Ende der Bedingungen) zu richten.

13. Haftungsbeschränkungen von Wy Europe S.L.

Die vertragliche Haftung gegenüber dem Reisenden auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, wird auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit

a)ein Schaden des Reisenden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wird oder

b)Planet Surf für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers einzustehen hat.

Die Haftung von Planet Surf gegenüber dem Reisenden auf Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht Körperschäden betrifft oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, auf den dreifachen Reisepreis des betroffenen Reisenden beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

Ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Reiseveranstalter ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden oder in der Reiseausschreibung oder Bestätigung als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Die Haftung von Planet Surf beschränkt sich in diesen Fällen auf die sorgfältige Auswahl des Drittunternehmens, nicht aber auf die Leistungserbringung. Jegliche Kosten/Beeinträchtigungen, die ohne Verschulden des Veranstalters, z.B. durch Zeitverschiebungen, Staus, technische Defekte, menschliches Versagen, Grenzabwicklungen u.v.a. entstehen, werden vom Reiseveranstalter nicht erstattet. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Schäden, die dem Reisenden durch höhere Gewalt, Kriegsereignisse oder Terroranschläge entstehen. Planet Surf haftet nicht für Aussagen, die durch Vermittler getätigt wurden und nicht schriftlich durch Planet Surf bestätigt wurden. Planet Surf haftet nicht für Reisebeschreibungen in Internetportalen von Reisevermittlern oder Eigenausschreibungen von Reisevermittlern, wenn diese nicht ausdrücklich schriftlich von Planet Surf genehmigt wurden.

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Diese Reisebedingungen sind Bestandteil des Reisevertrages. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages bzw. der Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages bzw. der gesamten Reisebedingungen zur Folge.

15. Pass- , Visa- und Gesundheitsvorschriften

Planet Surf unterrichtet Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass‐, Visa‐ und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt. Für Angehörige anderer Staaten gibt die zuständige Botschaft Auskunft.

Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll‐ und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten.

16. Anspruchsstellung, Ausschlussfrist, Verjährung

16.1 Vertragliche Ansprüche wegen völliger oder teilweiser Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung von Reiseleistungen muss der Reisende innerhalb einen Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise Planet Surf gegenüber unter der am Ende der Bedingungen angegebenen Adresse geltend machen. Nur bei unverschuldeter Fristversäumung ist eine Geltendmachung von Ansprüchen nach Fristablauf möglich.

16.2 Die in Ziffer 14.1 bezeichneten Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr, soweit nicht Ansprüche für Körperschäden oder Ansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, betroffen sind. Solche vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

17. Gültigkeit der Angaben in der Ausschreibung

Die Ausschreibung kann nur die zum Druck- bzw. Aktualisierungszeitpunkt feststehenden Gegebenheiten berücksichtigen und Druckfehler können leider auch bei größter Sorgfalt vorkommen. Änderungen der Ausschreibung bleiben daher bis zu der auf den Vertragsschluss gerichteten Erklärung der Wy Europe S.L. vorbehalten.

18. SONSTIGES

Fotos deines Aufenthaltes bei Planet Surf Camps können zu Promotions- und Werbezwecken wie Web-Seiten, Flyer, Broschüren etc. verwendet werden.

* Jeder Teilnehmer hat Campaufgaben zu übernehmen: z.B. einmal die Woche dem Küchenteam bei der Zubereitung der Mahlzeiten zu helfen, das Küchengeschirr abzuwaschen, so wie die Zelte nach Gebrauch zu säubern.

* Jeder Teilnehmer muss körperlich fit sein und schwimmen können. Der Kunde muss bestätigen, dass aus medizinischer Sicht keine Gefahr besteht, den Surf- oder Bodyboardsport auszuüben. Wir bitten alle Kunden, uns von Anfang an über folgende Dinge zu informieren: Allergien, körperliche und medizinische Beeinträchtigungen, relevante Vorerkrankungen, etc.

* Jeder Planet Surf Camps-Kunde ist während der Nutzung für das Material verantwortlich und verpflichtet sich, dieses bei ernsthafter Beschädigung oder Verlust zu ersetzen. Der Kunde muss den Verlust oder die Beschädigung des Materials bezahlen.

Weiters wird am Ankunftstag eine Kaution als Sicherheitsleistung von 25EUR für normale Zelte und 25 EUR für Glampingzelte eingefordert, um eine gute Behandlung des Zelte von Planet Surf Camps zu garantieren (gilt für Frankreich und Spanien). Diese Anzahlung wird am Abreisetag nach Überprüfung des Zustands der Zelte wieder zurückgegeben, wenn dieses sauber und im gleichen Zustand wie bei der Übergabe angetroffen wird.
Auf Fuerteventura wird eine Kaution für den Schlüssel eingehoben. Bitte beachtet, dass auch Partnercamps Kautionen einheben können.

* Minderjährige (unter 18 Jahren) müssen den Anweisungen unseres Teams folgen und sich gemäss der Gesetze der Euopäischen Union und des jeweiligen Aufenthaltslandes verhalten. Eine Missachtung der aufgestellten Regeln und Gesetze führt zu einer Verwarnung und der Kontaktierung der Eltern oder der Erziehungsberechtigten. Wiederholte Missachtung führt zum Ausschluss aus dem Camp. In diesem Fall werden keine Erstattungen vorgenommen und keine aufkommenden zusätzlichen Kosten übernommen.

Um unter 18-Jährige in unserem Camp aufnehmen zu können, müssen die vor der Anreise von uns zugesandten Dokumente in Form einer Einverständniserklärung von den Eltern unterschrieben an uns zurückgesandt werden. Planet Surf Camps ist für die minderjährigen Teilnehmer in einigen Camps nur während der Surf-und Bodyboard-Kurse verantwortlich. Für Minderjährige gilt ergänzend zu den AGBs die Einverständniserklärung.

Minderjährige dürfen außerhalb der Surf- und Bodyboardkurse alleine kein Material (Surfbretter und Bodyboards) nutzen und nur während der Surfkurse surfen gehen.

19. Gerichtsstand

Gerichtsstand für Klagen gegen Wy Europe ist Teneriffa. Für Klagen von Planet Surf gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reiseveranstalters, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Teneriffa vereinbart. Diese Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt, oder wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen in dem Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die Regelungen in diesen Reisebedingungen oder die anwendbaren deutschen Vorschriften.

20. Veranstalter

Veranstalter aller Reisen soweit dies nicht ausdrücklich anders erwähnt ist, ist:

 

21. COVID19 special

* jeder ungeimpfte Teilnehmer, muss beim Einstieg in den Bus/beim Check In einen negativen PCR Test vorweisen, dieser darf bei Grenzübertritt nicht älter als 48H sein und im Camp beim Check in nicht älter als 72H

* vollständig geimpfte Teilnehmer (mit einem vom Zielland anerkannten Impfstoff, länger als zwei Wochen vollständig geimpft) müssen einen offiziell gültigen Impfnachweis mit sich führen und zusätzlich einen negativen Antigentest aus einem offiziellen Testcenter (keine Selbsttests) nicht älter als 48H vorweisen (sollte die Anreise mit dem Bus erfolgen darf der Test sowohl beim Einstieg in den Bus als auch beim Check In im Camp nicht älter als 48H sein)

* im Bus und im Camp müssen FFP 2 Masken getragen werden, der Teilnehmer/die Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich mindestens 2 FFP2 Masken pro Tag mitzunehmen, das wird vom französischen Staat vorgeschrieben

* sollte ein Teilnehmer trotz Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften und Hygienemaßnahmen vor Ort positive auf Covid getestet werden, verpflichten sich die Eltern ihr Kind schnellstmöglich auf eigene Kosten abzuholen. Der Veranstalter Planet Surfcamps übernimmt in so einem Fall weder die Haftung noch daraus resultierende etwaige Kosten (zB Reisekosten, Testkosten, Quarantänekosten etc)

* der Veranstalter Planet Surfcamps weißt ausdrücklich darauf hin, dass der Abschluss einer Reiseversicherung inklusive Covid Schutz (zB bei Hanse Merkur) ratsam ist, um etwaige Kosten zB. im Krankheitsfall, bei Reiseabbruch oder vor Reiseantritt etc. abzudecken

* selbiger (der Veranstalter) weißt auch darauf hin, dass es in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten liegt, die jeweils gültigen Einreisebestimmungen bei der Rückreise zu überprüfen und zu kennen. Planet Surfcamps zeichnet sich nicht für die Durchführung, Organisation und Kostenübernahme für etwaige Covid Tests verantwortlich, die für die Rückreise des Teilnehmers erforderlich sind. Kosten für Covid Tests sind jedenfalls von den Teilnehmern zu übernehmen

* Planet Surfcamps organisiert keine Flughafentransporte an, diese sind selbst zu organisieren oder über unseren Partner in Frankreich westcoasttransfers.com (siehe Info auf der Homepage) zu buchen

* Planet Surfcamps (der Veranstalter) übernimmt diese neuen Bestimmungen in besten Wissen und Gewissen in Übereinstimmungen mit den französischen und spanischen Covidbestimmungen. Dem Veranstalter ist bewusst, dass die zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen für unsere Kunden nachteilig sein könnten. Sie werden eingeführt um die Sicherheit vor Ort für alle Teilnehmer und das Personal im Camp zu erhöhen.

* die Erziehungsberechtigten zeichnen sich dafür verantwortlich den Teilnehmern den Inhalt der AGBS und die Wichtigkeit der Einhaltung der Covid Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen vor Ort und im Bus nahezubringen und zu erklären

 

Wy Europe, S.L.

Planet Surf Camps

Tijarafe, 1
38108 San Cristóbal de la Laguna -
Santa Cruz de Tenerife
Spanien

email: info@planetsurfcamps.com

Telefon:

00436643871270

0034 662603040

CIF: B67828582